Allgemeines | 08.10.20

Verkauf von 2.100 Aktien durch den Vorstand Stefan Gräf

Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR

Per Fax an BaFin (+49(0)228/4108-62963) und den Emittenten

 

1 Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen
a) Name Stefan Gräf
2 Grund der Meldung
a) Position/Status Der Meldepflichtige ist Vorstand der Emittentin

 

b) Erstmeldung/Berichtigung Berichtigung (Datum)
3 Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht
a) Name IGP Advantag AG
b) LEI 529900UXB9R20Y9CZG06
4 Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften: Dieser Abschnitt ist zu wiederholen für

i) jede Art von Instrument, ii) jede Art von Geschäft, iii) jedes Datum und iv) jeden Platz, an dem Geschäfte getätigt wurden

a) Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments Kennung Stammaktien der IGP Advantag AG, Geldern

WKN: A1EWVR

ISIN: DE000A1EWVR2

b) Art des Geschäfts Der Meldepflichtige hat für die IGP Beteiligungs AG, deren Vorstand er ist, Aktien übertragen.
c) Preis(e) und Volumen Preis(e) Volumen
1,82 EUR 3.822,00 EUR
Die IGP Beteiligungs AG, deren Vorstand Herr Stefan Gräf ist, hat 2.100 Aktien der IGP Advantag AG verkauft.
d) Aggregierte Informationen

 

–          Aggregiertes Volumen

 

–          Preis

 

 

EUR 3.822,00

 

EUR 1,82

e) Datum des Geschäfts 2020-10-07
f) Ort des Geschäfts XETRA

 

(1)  Delegierte Verordnung (EU) 2016/522 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für bestimmte öffentliche Stellen und Zentralbanken von Drittstaaten, die Indikatoren für Marktmanipulation, die Schwellenwerte für die Offenlegung, die zuständige Behörde, der ein Aufschub zu melden ist, die Erlaubnis zum Handel während eines geschlossenen Zeitraums und die Arten meldepflichtiger Eigengeschäfte von Führungskräften (siehe Seite 1 dieses Amtsblatts).

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